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Ab dem 29. Juni 2025 traten in Deutschland neue Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit von Websites und Online-Diensten in Kraft. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf einer EU-Richtlinie basiert.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen anbieten. Für diese Unternehmen ist es verpflichtend, ihre Online-Angebote so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind.
Unabhängig davon gelten bereits seit längerem strengere Regeln für öffentliche Stellen, Behörden und andere staatliche Einrichtungen, die ihre digitalen Angebote ebenfalls barrierefrei bereitstellen müssen.
Ziel dieser Regelungen ist es, dass möglichst alle Menschen digitale Angebote nutzen können – auch Personen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder anderen Barrieren.
Auch für Unternehmen, die nicht direkt von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind, kann eine barrierefreie Website sinnvoll sein. Sie verbessert die Benutzerfreundlichkeit, Reichweite und Suchmaschinenoptimierung (SEO) und sorgt für eine langfristig bessere Zugänglichkeit digitaler Inhalte.
Mehr Menschen erreichen
Viele Menschen sind auf barrierearme Inhalte angewiesen – beispielsweise bei eingeschränktem Sehvermögen, motorischen Einschränkungen oder altersbedingten Veränderungen. Mit einer barrierefreien Website ermöglichen Sie es diesen Menschen Ihre Website zu erleben.
Bessere Benutzerfreundlichkeit
Klare Strukturen, verständliche Navigation und gut lesbare Inhalte helfen allen Besuchern der Website.
Vorteile für Suchmaschinen (SEO)
Suchmaschinen bevorzugen strukturierte Inhalte, klare Überschriften, alternative Bildbeschreibungen und sauberen Code – genau das gehört auch zur Barrierefreiheit.
Zukunftssicherheit
Wer seine Website frühzeitig barrierearm gestaltet, ist auf mögliche gesetzliche Anforderungen besser vorbereitet.
1. Gute Lesbarkeit und ausreichende Kontraste
Texte sollten gut lesbar sein. Dazu gehören:
- ausreichend große Schrift
- klare Schriftarten
- deutliche Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen profitieren ganz besonders davon.
2. Strukturierte Inhalte
Eine klare Struktur hilft sowohl Nutzern als auch Suchmaschinen. Dazu gehören:
- logisch aufgebaute Überschriften
- kurze Absätze
- verständliche Navigation
- klare Seitenstruktur
3. Bedienbarkeit mit der Tastatur
Nicht alle Nutzer verwenden eine Maus oder nutzen sogenannte Braille Tastaturen (Tastaturen für Sehbehinderte). Eine barrierefreie Website sollte deshalb vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Zum Beispiel:
- Navigation per Tab-Taste
- sichtbare Fokusmarkierungen
- klar erreichbare Buttons
4. Alternative Texte für Bilder
Bilder sollten alternative Beschreibungen (Alt-Texte) enthalten. Diese werden von Screenreadern vorgelesen und helfen Menschen mit Sehbehinderungen, den Inhalt zu verstehen.
5. Verständliche Sprache
Barrierefreiheit bedeutet auch, Inhalte verständlich zu formulieren. Dazu gehören:
- einfache Satzstrukturen
- klare Begriffe
- keine unnötig komplizierten Fachausdrücke
6. Responsive und flexible Darstellung
Eine barrierefreie Website funktioniert auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen. Das bedeutet:
- optimierte Darstellung auf Smartphone, Tablet und Desktop
- flexible Layouts
- gute Bedienbarkeit auch bei Zoom oder vergrößerter Schrift
- Benutzerfreundlichkeit
- Suchmaschinenoptimierung
- Ladezeiten
- Struktur und Übersichtlichkeit
Neben möglichen gesetzlichen Anforderungen sorgt eine barrierefreie Website vor allem für eine bessere Nutzererfahrung, mehr Reichweite und eine langfristig stabile Online-Präsenz.
(Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Ich übernehme keine Gewähr für Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, sollten Unternehmen aktuelle Informationen bei offiziellen Stellen oder juristischen Fachberatern einholen.)